Ein Buch mit sieben Siegeln?

Aus welchen Teilen besteht das Grundbuch?

Im Allgemeinen hat jeder schon einmal etwas vom Grundbuch gehört:
Im Grundbuch sind  bekanntlich alle rechtlichen Informationen über eine Immobilie verzeichnet. Wie ist das Grundbuch nun aber im Einzelnen gegliedert?

Das Grundbuch besteht aus den folgenden Teilen:

  1. Die Aufschrift:
    Hier werden das als Grundbuchamt zuständige Amtsgericht und der Band und das Blatt des Grundbuchs bezeichnet.
  2. Das Bestandsverzeichnis, auch Register genannt:
    Darin sind Lage und Größe des Grundstücks benannt und zwar in Form von den Angaben Gemarkung, Flur und Flurstück. Es werden zudem auch grundstücksgleiche Rechte, wie z. B. das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht, sowie Gemeinderechte vermerkt. Auch eine sogenannte Grunddienstbarkeit (z. B. ein Wegerecht), wird hier gegebenenfalls eingetragen.
  3. Auf das Bestandsverzeichnis folgen drei Abteilungen:

Sollte in einer Grundbucheintragung auf Urkunden Bezug genommen wird, muss auch die entsprechende dazugehörige Grundbuchakte (das ist die Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften der im Grundbuch genannten Urkunden, die sogenannten Grundakten.

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