Was Sie über den Energieausweis wissen sollten.

Seit am 1. Mai 2014 die neue Energiesparverordnung (ENEV) in Kraft getreten ist, sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis (oder eine Kopie) vorzulegen. Des Weiteren müssen bei dem Schalten von Immobilienanzeigen (sowohl in Zeitungen als auch im Internet) folgende Angaben gemacht werden:

 

  • Art des Ausweises

 

  • Energieverbrauchskennwert oder Endenergiebedarf

 

  • Energieträger

 

  • Baujahr des Gebäudes

 

  • Energieeffizienzklasse

 

Hält man sich nicht an diese Pflicht, muss man mit hohen Bußgeldern rechnen.

 

Welchen Nutzen habe ich durch den Energieausweis?

Mit Hilfe des Energieausweises können Sie ganz einfach erkennen, welche Schwachstellen eine Immobilie hat und somit zukünftigen Eigentümern zeigen, welche Modernisierungsmaßnahmen bei einem Erwerb anfallen und wie hoch diese ungefähr sein werden. Außerdem wird durch den Ausweis der Energieverbrauch ersichtlich.

Durch die langfristig steigenden Energiepreise entscheiden sich Mieter und Käufer häufig lieber für einen Neubau, bei dem die Kaltmiete bzw. der Kaufpreis vielleicht höher liegt, dessen Energiekosten allerdings deutlich geringer ausfallen. Hat Ihre Immobilie einen niedrigen Energieverbrauch, können Sie mit Hilfe des Energieausweises Ihre Immobilie schneller und zu einem höheren Verkaufspreis vermarkten.

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