Die richtigen Eckdaten Ihres Objekts

Ein wichtiger Punkt des Immobilienverkaufs sind die im Exposé aufgeführten Eckdaten des Objekts. Eine der wichtigsten Angaben ist hierbei die Wohnfläche, doch gerne wird hier von privaten Verkäufern oder auch Maklern der Zollstock nicht zu genau angesetzt. Achtung! Hier kann es zu erheblichen rechtlichen Maßnahmen kommen. Im November 2015 wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass die 10% Regelung bei der eine Kulanz in den Wohnflächenangaben von 10% plus/minus rechtens ist, vollständig aufgehoben.

Die richtige Angabe der Wohnfläche ist jedoch nicht nur für den Verkaufspreis oder die Miethöhe ausschlaggebend, sondern auch für die Nebenkostenerrechnung, Steuern, etc.. Bei einer falschen Angabe der Wohnfläche kann es unter anderem zu einer Minderung des Verkaufspreises, zu Schadenersatz, dem Ausgleich von Finanzierungs- und Notarkosten und weiteren Kosten kommen.

Auch eine beim Verkauf abgeschlossene Gewährleistung schützt hier nicht vor den Schadensersatzansprüchen.
Die korrekte Ermittlung der Wohnfläche ist an viele Richtlinien gebunden. Es gibt konkrete Maßstäbe für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Einbaumöbel, Schornsteine, Pfeiler und Säulen, Öfen, Schrägen,…

Um sich vorab eventuell aufkommende Extrakosten zu sparen ist es ratsam, sich gleich an einen Profi auf dem Gebiet zu wenden. So sparen Sie sich Geld und Nerven!

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